Short­lis­ting ist ein zwei­stu­fi­ges Ver­fah­ren, um Ent­schei­dungs­pro­zes­se zu erleich­tern und zu beschleu­ni­gen. In einem ers­ten Schritt wird dabei die Lis­te aller in Fra­ge kom­men­den Optio­nen auf weni­ge hoch­wer­ti­ge Alter­na­ti­ven redu­ziert. Im abschlie­ßen­den Schritt wird auf Basis der ver­kürz­ten Lis­te, meist von einer ande­ren Instanz als im ers­ten Schritt, die fina­le Ent­schei­dung getroffen.

In der Pra­xis birgt das Ver­fah­ren neben Vor­tei­len auch Nach­tei­le. Ent­schei­dun­gen wer­den nicht opti­mal oder gar falsch getrof­fen, auf Grund metho­disch ungüns­ti­ger oder bewusst beein­fluss­ter Vor­auswahl im ers­ten Entscheidungsschritt.

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